Hundekot Beseitigungspflicht

Veröffentlicht am: 21.03.2023

In der Samtgemeinde Zeven häufen sich jüngst die Beschwerden über die Hinterlassenschaften von Hunden. Gerade an Wegen, die gern von Hundehaltern zum Gassigehen genutzt werden, kommt es zuletzt häufiger zu Beschwerden. Auch wenn in der Vergangenheit zahlreiche Hundekotbeutelbehälter aufgestellt wurden, die die Situation an viel genutzten Wegen entschärft haben, so besteht dennoch ein Problem an vielen anderen Orten. Die Samtgemeinde Zeven appelliert daher aus aktuellem Anlass eindringlich an alle Hundehalter*innen, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich zu entfernen und über den Hausmüll zu entsorgen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, entstehen der Samtgemeinde Zeven zusätzliche Kosten für die Reinigung der öffentlichen Wege und Flächen.  Außerdem gilt in der Samtgemeinde Zeven die Gefahrenabwehrverordnung, in der dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn die Hundehalter*innen dieser Reinigungspflicht nicht nachkommen. Wird der Verursacher festgestellt, wird unverzüglich ein Bußgeldverfahren eingeleitet.