Gefährliche Hunde - Erlaubnis zur Haltung
In Niedersachsen gibt es keine Hunde mehr, die rein nach der Hunderasse als gefährlich eingestuft werden.
Ist ein Hund als gefährlich einzustufen, weil es beispielsweise zu einem Beißvorfall gekommen ist, ist vom Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme) zu überprüfen, ob hierfür Anhaltspunkte vorliegen.
Für die Anzeige eines Beißvorfalls oder die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes und die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme) zuständig.
Landkreis Rotenburg/Wümme, Veterinärwesen
(SG Zeven)
27356
Rotenburg/Wümme