Kinderreisepass Verlängerung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Gebühr:
6,00 € EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Fachlich freigegeben durch
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Bellmann | 04281 / 716 261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Blanken | 04281 / 716-116 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Blicharski, Nadine | 04281 / 716-261 | 04281 7 716-127 | ||
Frau Brandt | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Martens, Marina | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Windler | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 |