Anleinpflicht für Hunde - Brut-, Setz und Aufzuchtzeit startet

Veröffentlicht am: 30.03.2023

Am 1. April beginnt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Die Samtgemeinde Zeven appelliert daher an alle Hundebesitzer, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen. Somit sind Hunde bis zum 15. Juli nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Wildtiere sollen während dieser Zeit nicht gestört werden, da sie mit dem Austragen und der Aufzucht ihrer Nachkommen beschäftigt sind. Während dieser Zeit sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Die am Boden brütenden Vogelarten wie z.B. Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihre Brut. Unkontrolliert freilaufende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere darstellen, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Daher hat das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt.