Reisepass Ausstellung Normal/Express/Vorläufig
Leistungsbeschreibung
Reisepass Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Reisepass Ausstellung ExpressBei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Reisepass Ausstellung vorläufigWird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Verfahrensablauf
Reisepass Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisepass AusstellungReisepass Ausstellung ExpressReisepass Ausstellung vorläufig
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
· aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
· ggf. bisheriger Reisepass
· Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
· letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
37,50 € EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
59,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
60,00 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
82,00 € EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:
21,00 € EUR
Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
69,50 € EUR
Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
91,50 € EUR
Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
92,00 € EUR
Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
114,00 € EUR
Gebühr:
26,00 € EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Reisepass Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Reisepass Ausstellung ExpressBereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer:
6 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer:
10 Jahre
Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer:
1 Jahr
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Bearbeitungsdauer:
4 Wochen
Bearbeitungsdauer:
3 - 4 Tage
die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort
Bearbeitungsdauer:
0 Tage
Rechtsgrundlage
Reisepass AusstellungReisepass Ausstellung ExpressReisepass Ausstellung vorläufig
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Reisepass Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Fachlich freigegeben durch
Reisepass Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Reisepass Ausstellung Express
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Reisepass Ausstellung vorläufig
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
An wen muss ich mich wenden?
Reisepass Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Reisepass Ausstellung ExpressDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Blicharski, Nadine | 04281 / 716-261 | 04281 7 716-127 | ||
Frau Martens, Marina | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Pape | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Windler | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Blanken | 04281 / 716-116 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Bellmann | 04281 / 716 261 | 04281 / 716-127 | ||
Frau Brandt | 04281 / 716-261 | 04281 / 716-127 |