Anliegerbeiträge

Beiträge sind Geldleistungen um die Errichtung und/oder Erweiterung öffentlicher Anlagen (z.B. Straßen und Wege, Entwässerungskanäle) zu finanzieren. Sie sind zweckgebunden und werden von den Anliegern erhoben, wenn für diese die Möglichkeit besteht, die Anlagen zu nutzen.

Bei der erstmaligen Herstellung von Anlagen (z.B. in Neubaugebieten) wird von den Gemeinden bzw. der Stadt ein Erschließungsbeitrag erhoben, der im Wesentlichen die Kosten für den Straßen- und Wegebau, die Straßenbeleuchtung sowie den Grunderwerb deckt. Rechtliche Grundlagen sind das Baugesetzbuch und die Erschließungsbeitragssatzungen der Gemeinden bzw. der Stadt.

Daneben wird ein Schmutzwasserkanalbaubeitrag von der Samtgemeinde Zeven erhoben, der den Bau der Abwasserleitungen refinanziert. Wird das Grundstück an den Regenwasserkanal angeschlossen, dann wird auch hier ein separater Regenwasserkanalbaubeitrag erhoben. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Schmutz- bzw.
Regenwasserkanalbaubeitragssatzung bildet die rechtliche Grundlage.

Für die Verlegung von Frischwasserleitungen erhebt das Wasserwerk Zeven auf Grund des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Wasserversorgungsbeitragssatzung einen Wasserversorgungsbeitrag.

Ein Straßenausbaubeitrag wird grundsätzlich für die Erneuerung, Verbesserung und/oder Erweiterung von öffentlichen Anlagen durch die Gemeinden bzw. die Stadt erhoben. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz sowie die Straßenausbaubeitragssatzungen der Gemeinden bzw. der Stadt definieren den gesetzlichen Rahmen.

Für Grundstücke kann auf formlosen Antrag eine Bescheinigung über den aktuellen Stand der Beitragsveranlagung erstellt werden.

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