Geburtsurkunde (Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister)
Bearbeitungsgebühren:
- Geburtsurkunde 15,00 €
- mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde 15,00 €
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 15,00 €
jede weitere Urkunde 7,50 € (im gleichen Arbeitsgang)
Leistungsbeschreibung
Geburtsurkunde Ausstellung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Geburtsurkunde Ausstellung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Geburtsurkunde Ausstellung bei HausgeburtDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Geburtsurkunde Ausstellung
(Quelle:
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Welche Gebühren fallen an?
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
70,00 € EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
15,00 € EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr:
7,50 € EUR
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geburtsurkunde Ausstellung
(Quelle:
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Rechtsgrundlage
Geburtsurkunde Ausstellung
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
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Fachlich freigegeben durch
Geburtsurkunde Ausstellung
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
An wen muss ich mich wenden?
Geburtsurkunde Ausstellung
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Geburtsurkunde Ausstellung bei HausgeburtDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 |
wichtige Unterlagen:
(SG Zeven)
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister