Marktstandgelder

Für die Benutzung der für die Wochen- und Jahrmärkte in der Stadt Zeven bestimmten Plätze wird ein Marktstandgeld für jeden Markttag erhoben. Die Inanspruchnahme von Ver- und Entsorgungleitungen wie Strom, Wasser, Gas und Schmutzwasser wird hiervon nicht erfasst.

Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld der Stadt Zeven.

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