Schmutzwasserermäßigung

Anmeldung von fest installierten Zwischenzählern für die Gartenbewässerung.
Die Zähler sind vom Gebührenpflichtigen auf eigene Kosten einzubauen.
Nur Wassermengen, die nachweislich (z.B. durch Zwischenzähler) nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt sind, können auf Antrag ermäßigt werden. Ermäßigungsanträge sind bis zum 28.02. des folgenden Kalenderjahres zu stellen.

Voraussetzungen für einen ordnungsgemäß installierten Wasserzähler

Der Wasserzähler muss fest in die Zuleitung zur Abnahmestelle installiert sein.
Sollte der Einbau des Wasserzählers im Gebäude nicht möglich sein, können auch Wasserzähler, die auf den Außenwasserhahn aufgeschraubt sind, verwendet werden. Die Installation des Wasserzählers muss jedoch durch einen Fachbetrieb erfolgen. Die Verplombung des angebauten Zählers durch einen Fachbetrieb ist hierbei zwingend notwendig (Kopie der Rechnung bitte beifügen!)

Der Wasserzähler darf nicht in den Wintermonaten demontiert werden!

Der Wasserzähler muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
Ein Kaltwasserzähler hat eine Eichgültigkeit von 6 Jahren. Nach 6 Jahren muss dieser, falls weiterhin eine Ermäßigung erfolgen soll, erneuert oder geeicht werden.

Ansprechpartner
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04281 / 716-153 04281 /716-105