Straßensperrungen

Das Zuständigkeitsgebiet der Samtgemeinde Zeven umfasst die Gebiete der Mitglieds­gemeinden

  • Stadt Zeven mit den Ortsteilen Bademühlen, Badenstedt, Brauel, Brümmerhof, Brüttendorf, Oldendorf und Wistedt
  • Gemeinde Elsdorf mit den Ortsteilen Ehestorf, Frankenbostel, Hatzte, Rüspel und Volkensen
  • Gemeinde Gyhum mit den Ortsteilen Bockel, Hesedorf, Nartum und Wehldorf
  • Gemeinde Heeslingen mit den Ortsteilen Boitzen, Freyersen, Meinstedt, Sassenholz, Steddorf, Weertzen, Wense und Wiersdorf

Wenn öffentlicher Straßenraum innerhalb dieses Gebietes für einen anderen Zweck als für den Fahrzeugverkehr benutzt werden muss, weil eine Alternative nicht zur Verfügung steht, ist für eine Straßensperrung eine Erlaubnis erforderlich.

Für Gemeindestraßen wird diese Erlaubnis auf Antrag von der Samtgemeinde Zeven erteilt.
Für alle anderen Straßen ist die Erlaubnis beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Nebenstelle Bremervörde, Postfach , 27356 Bremervörde zu beantragen.

Für die Erlaubnis wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Je nach Art und Länge der Sperrung ist die Gebühr unterschiedlich hoch.

Den Antrag auf Straßensperrung können Sie formlos unter Angabe :

  • des Verantwortlichen
  • die Bezeichnung der betroffenen Straße
  • der Zeitraum der beabsichtigten Sperrung
  • Grund für die beabsichtigte Sperrung

einreichen.

Oder Sie verwenden das Online-Formular " Straßensperrung"

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-165 04281 / 716-206