Gültigkeit der Reisedokumente

Veröffentlicht am: 31.05.2023
Wie schnell doch die Zeit vergeht - die nächsten Sommerferien stehen wieder vor der Tür!
Um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, weist der BürgerService der Samtgemeinde Zeven darauf hin, dass rechtzeitig (spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt) alle Reisedokumente auf Ihre Gültigkeit überprüft werden sollten. Zunächst ist zu klären, welches Reisedokument für die Reise erforderlich ist. Informationen über Einreisebestimmungen sind bei den jeweiligen Konsulaten zu erhalten.
Für eine Neubeantragung ist die persönliche Vorsprache im BürgerService notwendig. Kinder unter 16 Jahren müssen bei der Beantragung eines Ausweises in Begleitung eines Elternteils sein; bei Beantragung von Reisepässen gilt dies sogar für Kinder unter 18 Jahren. Für Minderjährige wird eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten benötigt, es sei denn, ein Elternteil besitzt das alleinige Sorgerecht. Dann ist bitte der entsprechende Nachweis vorzulegen. Mittlerweile kann auch schon für Kinder ab Geburt ein Personalausweis ausgestellt werden. Ein aktuelles biometrisches Passfoto ist mitzubringen, wenn ein Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis beantragt werden soll. Eine Geburtsurkunde (bei Ledigen) bzw. Heiratsurkunde (bei Verheirateten bzw. Geschiedenen, Verwitweten) wird nur dann benötigt, wenn die Samtgemeinde Zeven zum ersten Mal einen Pass/Personalausweis ausstellt.